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Genfer Siegel

 

Kriterium Nr.1 (A)

Alle Bestandteile des Kalibers müssen erster Herstellerqualität sein und den Anforderungen der fakultativen Kontrollstelle für Genfer Uhren entsprechen.

Kriterium Nr.1 (B)

Die Bestandteile aus Stahl müssen polierte Kanten und langgezogene Flanken aufweisen; ihre sichtbaren Flächen müssen geschliffen sein; die Schraubenköpfe müssen poliert oder kreisgeschliffen sein (Umkreis und Schlitz abgeschrägt).

Kriterium Nr.2

Das Werk muß Steine aus Rubin mit olivierten Löchern am Räderwerk und an der Hemmung aufweisen. Auf der Brückenseite müssen Steine halbflach und die Kehlung poliert sein. Diese Anforderungen gelten nicht für den Minutenrad-Stein auf der Werkplatte.

Kriterium Nr.3

Die Spiralfeder muß durch ein Spiralklötzchen mit Kopf und rundem Hals befestigt werden, welches wiederum mit einer Schiebeplatte festgehalten wird. Ein mobiler Klötzchenhalter ist zulässig.

Kriterium Nr.4

Eingepaßte oder gespaltene Rücker sind in Verbindung mit einer Haltevorrichtung zugelassen, mit Ausnahme von extraflachen Kalibern, bei denen diese Vorrichtung nicht vorgeschrieben ist.

Kriterium Nr.5

Regelsysteme, die eine Unruh mit variablen Trägheitshalbmesser aufweisen, werden akzeptiert, insofern sie die Kriterien 1 (A) und 1 (B) erfüllen.

Kriterium Nr.6

Die Kanten der Finissage-Räder müssen oben und unten abgeschrägt sein und polierte Kehlungen aufweisen. Bei Rädern bis höchstens 0,15mm Dicke genügt eine einzige Abschrägung (auf der Seite der Brücke).

Kriterium Nr.7

Kleine Wellen (Tigerons) und Stirnflächen der Triebe müßen poliert sein.

Kriterium Nr.8

Das Hemmungsrad muß leicht sein, und die Materialstärke darf 0,16mm bei großen Teilen bzw. 0,13mm bei kleinen (Durchmesser unter 18mm) nicht übersteigen. Die Ruhe muß poliert sein.

Kriterium Nr.9

Der von dem Anker zurückgelegte Winkel muß durch zwei feste Anschläge begrenzt sein; Stifte und Klötzchen sind ausgeschlossen.

Kriterium Nr.10

Mit Stoßsicherungen ausgerüstete Werke sind zugelassen.

Kriterium Nr.11

Das Sperrad und das Kronrad müssen entsprechend den hinterlegten Mustern fertigbearbeitet sein.

Kriterium Nr.12

Drahtfedern sind nicht zulässig.

Text von Patek Philippe

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